Insel-Apotheke

Insel-Apotheke (Anneke Dehne)

Zertifiziert im Zeitraum

Februar 2019 - Januar 2022

Barrierefreiheit geprüft Menschen mit Gehbehinderung Rollstuhlfahrer

Informationen zur Barrierefreiheit

Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Der Weg zum Eingang ist von der Oberflächenbeschaffenheit her nicht erschütterungsarm und nicht leicht begeh- und befahrbar.
  • Der Eingang ist stufenlos zugänglich.
  • Alle weiteren für den Gast nutzbaren Räume sind stufenlos erreichbar.
  • Der Beratungstresen ist 113 cm hoch. Es ist keine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Alle erhobenen Türen sind mindestens 90 cm breit.
  • Es sind Bewegungsflächen von mindestens 150 cm x 150 cm vorhanden.
  • Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.

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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen Alarm im Gebäude.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.

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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
  • Der Eingangsbereich ist visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
  • Der Eingangsbereich ist durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Glastüren sind nicht mit Sicherheitsmarkierungen gekennzeichnet.
  • Der Raum ist hell und blendfrei ausgeleuchtet.
  • Es gibt kein Leitsystem mit Bodenindikatoren.
  • Die Gehbahn von der Eingangstür zum Schalter/Tresen/zur Kasse ist nicht mit visuell kontrastreichen Markierungen (z.B. Teppich) gekennzeichnet.
  • Die Gehbahn von der Eingangstür zum Schalter/Tresen/zur Kasse ist nicht mit taktil erfassbaren Markierungen (z.B. Bodenindikatoren) gekennzeichnet.
  • Die Wände oder andere bauliche Elemente können nicht zur Orientierung genutzt werden.
  • Es sind keine Informationen in Braille- oder Prismenschrift erfassbar.

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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name und Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
  • Die Ziele der Wege (z.B. Counter) sind in Sichtweite.

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